Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
Getränkeparadies Ulitzsch e.K. Inh. Vladimir Koristka (im folgenden GPU)


1. Geltungsbereich und Form

(1) Für unsere sämtlichen Rechtsbeziehungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner haben nur Geltung bei schriftlicher Anerkennung. Durch Schweigen werden abweichende Bedingungen in keinem Fall Vertragsinhalt.

(2) Zusicherungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

(3) Kunden des GPU erkennen die Geltung dieser Bedingungen mit Abschluss des ersten Vertrages an.

(4) Änderungen der AGB werden auf der Web-Seite der GPU veröffentlicht


2. Vertragsabschluss und Lieferumfang

(1) Unsere Angebote sind bezüglich Preises, Menge, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen freibleibend. Berichtigungsmöglichkeiten bei Irrtümern behalten wir uns vor.

(2) Ein Kundenangebot ist nur dann wirksam angenommen, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt.


3. Preise

Unsere Preise sind grundsätzlich die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise, bzw. der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste zzgl. der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.


4. Lieferzeit

(1) Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Verkäufer zur Setzung einer angemessenen Nachfrist, mindestens jedoch von 5 Tagen, berechtigt. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht dem Käufer erst nach Ende dieser Nachfrist zu.

(2) Das Rücktrittsrecht besteht nur bezüglich der noch nicht gelieferten Ware, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Käufer nachweislich kein Interesse mehr.

(3) Unvorhergesehene Ereignisse und Fälle höherer Gewalt (wie z.B.: Betriebsstörung, Verkehrsstörung, behördliche Verfügung, Arbeitskampf, etc.) sowie die Nichtbelieferung durch Vorlieferanten befreien uns für die Dauer der Störung im Umfang ihrer Auswirkungen von unserer Lieferverpflichtung.

(4) Bei Lieferverzug unseres Vorlieferanten verlängert sich unsere Lieferfrist entsprechend.

(5) Bei Lieferunmöglichkeit unseres Vorlieferanten sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Daraus kann der Kunde keine Schadenersatzansprüche herleiten.


5. Ziel und Zahlung

(1) Alle Lieferungen sind sofort, auch in bar, und ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen.

(3) Eingehende Zahlungen werden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet, selbst wenn ein Ausgleichsdatum angegeben wird. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen.

(4) Jede Zahlungserinnerung und/oder Mahnung ist mit Kosten verbunden, die wir an den Kunden umgehend weitergeben.


6. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert werden. Bei Weiterverkauf gehen die hieraus gegen Dritte entstandenen Forderungen in voller Höhe sicherungshalber an uns über, ohne dass es einer gesonderten Abtretung im Einzelfall bedarf. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, die uns namentlich zu nennenden Käufer von dem Übergang der Forderungen zu benachrichtigen und Zahlungsanweisung zu geben.

(3) Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

(4) Bei Vertragsverstößen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Käufer zur Herausgabe der Ware verpflichtet.

(5) Leergut und Paletten bleiben Eigentum des jeweiligen Herstellers. Bei Rechnungsstellung wird Pfand zzgl. der gesetzlichen MwSt. berechnet. Das Pfand dient lediglich als Sicherheit. Leergut ist in gleicher Art und Güte und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Mehrrücklieferungen können zurückgewiesen werden, Fremdleergut wird nicht angenommen. Für fehlendes und beschädigtes Leergut wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet.


7. Abnahme und Mängelgewährleistung

(1) Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Besteller entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.

(2) Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie deren Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich vorzubringen.

(3) Bei berechtigter Beanstandung der gelieferten Ware hat der Käufer die Wahl, Ersatzlieferung in Natur zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Trübbier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50 % der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe und wenn die Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung erfolgt. Die Gutschrift hierüber erfolgt nach Prüfung und Ergebnis der Brauerei bzw. derer Labore. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(5) Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Ware beim Kunde entstehen, gehen zu seinen Lasten.


8. Rücktritt

(1) Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, unsere Lieferungen zurückzuhalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir zum Rücktritt vorn Vertrag berechtigt.

(2) Wir können ebenfalls vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde frühere Leistungen von uns nicht vertragsgemäß gezahlt hat.

(3) Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jede weitere Lieferung und Leistung an den Käufer einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Zum Rücktritt sind wir auch berechtigt, wenn der Kunde notwendige Mitwirkungshandlungen nicht erbringt.

(4) Eine Aufgabe des Geschäftsbetriebes ist uns unverzüglich unter Angabe des Aufgabedatums anzuzeigen.


9. Abholung von Waren

Im Falle der Abholung von Waren hat der Frachtführer für ein geeignetes Fahrzeug zu sorgen, so dass die zulässige Nutzlast und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges nicht überschritten werden. GPU ist nicht Verlader im Sinne des § 412 HGB. Die Platzierung der Waren auf dem Fahrzeug erfolgt auf Weisung des Fahrzeugführers. Die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung sowie die Gestellung der hierzu erforderlichen

Hilfsmittel ist ausschließlich Aufgabe des Abholers.


10. Verleih- und Festgeschäft

Für alle von GPU gelieferten und vom Kunden gemietete Gegenstände haftet bei Beschädigung und/oder Verlust der Kunde bis zur vollen Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Bei Anmietung eines KFZ oder Kühlanhängers sind der GPU alle nötigen Fahrerlaubnisse vorzulegen. Alle angemieteten Gegenstände sind nur bestimmungsgemäß einzusetzen und zu nutzen. Festgestellte Mängel und/oder Beschädigungen sind unverzüglich der GPU schriftlich oder telefonisch mitzuteilen.
Bei Rückgabe von nicht verbrauchten Vollgut ist die GPU berechtigt eine Handlingsgebühr dem Kunde in Rechnung zu stellen. Des Weiteren gelten für Außenwerbeanlagen, Leih- und Mietgegenstände gesonderte Regelungen. Findet die geplante Veranstaltung, aus irgendwelchen Gründen, die die GPU nicht zu vertreten hat, nicht statt, so sind der GPU die deswegen entstandenen Kosten zu ersetzen.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen wird Mühlheim am Main (Kr. Offenbach am Main) vereinbart. Gerichtsstand ist Offenbach am Main, sofern der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.


12. Datenschutzbestimmung

Gemäß DSGVO weisen wir auf die Speicherung der Daten als Hilfsmittel zur Geschäftsabwicklung hin.


13. Schlussbestimmung

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.  Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend

erreichen.